Kosten
Die Ersteinschätzung bieten wir Ihnen online kostenlos an, sofern Sie uns Ihre Unterlagen per Mail oder über das Kontaktformular zur Verfügung stellen.
Gerne holen wir die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein, sobald Sie uns deren Daten (Versicherungsscheinnummer und Versicherungsgesellschaft sowie Name des Versicherungsnehmers) übermittelt haben.
Sofern Sie eine weitergehende Beratung oder außergerichtliche Vertretung wünschen, teilen wir Ihnen gern vor Beginn unserer Tätigkeit die voraussichtlich anfallenden Gebühren mit und unterrichten Sie über die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu beantragen oder ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.
Es gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Im Einzelfall kann die gezahlte Vergütung auch steuerlich abzugsfähig sein. Lassen Sie sich auch hierzu gerne beraten!